Gymi-Aufnahmeprüfung

Eignung

Ist mein Kind ein Gymi-Kandidat?

Im Kanton Zürich hat ein Drittel der Bevölkerung Zugang zu den Hochschulen – sie besitzen einen Maturitätsabschluss (inkl. Berufsmaturität, BAFS, 2015). Für das Langgymnasium geeignet sind Schülerinnen und Schüler, die im Abschlusszeugnis der 5. Klasse mindestens die Note 5 in Deutsch und in Mathematik vorweisen können sowie über eine gewisse persönliche Reife verfügen. Wer ins Kurzgymnasium eintreten will, sollte die Note 5 oder mehr in mindestens zwei der drei Prüfungsfächer Mathematik, Deutsch und Französisch haben.

Vorteile hat, wer viel und gerne liest, mit Interesse und aus eigenem Antrieb lernt und sich selber gut organisieren kann, also z.B. seine Hausaufgaben und Unterlagen im Griff hat. Noch wichtiger ist es allerdings, dass er oder sie selber ans Gymnasium will. Der Weg dorthin ist anspruchsvoll und das Lernen im Gymnasium nicht zu unterschätzen. Ein Gymi-Schüler muss auch einmal einen Misserfolg verkraften können und akzeptieren, dass er oder sie nicht mehr automatisch zu den Besten gehört. Lieb gewonnene Freizeitaktivitäten müssen allenfalls zurückgestellt werden.

Lang- oder Kurzgymnasium?

Für „Grenzkandidaten“ ans Langgymnasium ist es oft besser, von vornherein die Sekundarschule anzutreten und nach der 2. oder 3. Klasse ans Kurzgymnasium zu wechseln. Wer das Langgymnasium besucht, muss am Lateinunterricht teilnehmen, was erfahrungsgemäss ein Stolperstein sein kann. Ihr Kind ist dann bereit fürs Gymnasium, wenn es genügend eigenständig handeln und selbständig lernen kann und dies auch will.

Wie bringt sich der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin ein?

Der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin nimmt eine Einschätzung jedes Schülers vor, um den passenden Sekundarschultyp zu bestimmen (A, B oder C). Sie sind aber nicht verpflichtet, eine Gymi-Empfehlung abzugeben. Äussert Ihr Kind den Wunsch, eine Mittelschule zu besuchen, nutzen Sie die Kenntnisse und Erfahrungen des Klassenlehrers. Suchen Sie das Gespräch gegen Ende der 5. Klasse, damit die Anmeldung fristgerecht erfolgen kann.

Neue Regeln seit 2023!

Seit 2023 gilt das neue Gymi-Aufnahmeverfahren.

Wichtigste Änderungen des Gymi-Aufnahmeverfahrens ab Gymi-Start 2023:

• Prüfungsfächer: nur noch Deutsch und Mathematik
• Einbezug von Vorleistungsnoten
• neue Notenberechnung
• keine mündliche Prüfung für Grenzfälle
• kein Zutritt an ZAP3-Schule mit bestandener ZAP2-Prüfung